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Die Differnzierung zwischen Verwertungsrechten von Musik (Label) und Urheberrechten (Komponisten ---> z.B. AKM usw) ist oft sehr verwirrend und führt oft zur Verunsicherung bei Musikschaffenden.
Die GVL (Gesellschaft zur Verwertung der Leistungsschutzrechte) vergibt den Label Code (LC), der die Sender zur Ausstrahlung des Programms berechtigt.
Befidet sich auf einem Tonträger der sogenannte Label Code, gilt das Senderecht für die Musiken auf den CDs als erteilt. (GVL hat einen Vertrag mit dem Label und dieses einen Vertrag mit den Bands/Muikern ---> LSG, bzw. Austria Mechana)
---> In Österreich werden österr. Bands und deren Musik "zwar" auch ohne LC-Code im Radio oder Fernsehn gespielt, aber eben nur in Österreich! Falls ihr internationale Bestrebungen habt, dann kommt ihr um diese Codes (LC/IRSC usw.) nicht herum! Außerdem entgehen Euch z.B. Gelder aus Filmverwertung oder aus Backgroundmusikverwertung.
Alle Rundfunk- und Fernsehanstalten setzen daher nur Tonträger mit LC-Codes ein. Damit auch Ihre produzierten CDs von den Radiostationen gespielt werden können, erhalten alle bei HeuRekord vertriebenen CDs den LC-Code. Weiters wird ein IRSC-Code (elektronisch auslesbarere Code auf der CD) hinzugefügt.
Um diesen Code vergeben zu können, müssen wir mit den jeweiligen Bands einen Labelvertrag abschließen!
Durch diesen Vertrag erhaltet Ihr euer Geld aus den Leistungsschutzrechten über das Label, welche nichts mit den Rechten aus Komponsitions- oder Verlagsrechten zu tun haben.
Außerdem könnt Ihr durch die vertragliche Rechtewahrung durch das Label nicht so einfach durch "Dritte" ausgenutzt werden, da die möglichen Rechte an Euch und vorallem den Medien niedergeschrieben und klassifiziert sind. ---> Musterverträge (sind eine sehr gute Orientierungshilfe, jedoch nicht immer fair!)
Mit dem LC-Code werden die Rechte und der daraus resultierenden Gelder abgerechnet. Das Label erhält nach einem gewissen Zeitraum (jährlich/halb- oder vierteljährlich) die Gelder überwiesen.
Diese Beträge werden dann vom Label mit den jeweiligen Bands nach dem üblichen bzw. vertraglich vereinbarten Verteilungsschlüssel aufgeteilt und innerhalb des vereinbarten Arbrechnungszeitraumes ausbezahlt.